Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Sachen Anhalt

Rauchmeldergesetz seit 2009 • Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015 • Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden • Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. • Die exakte Montageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676 • Landesbauordnung Sachsen Anhalt § 47 Abs.4

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Rauchmeldergesetz seit 01.11.2012

• Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure • Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2015 • Pressemitteilung CDU Fraktion Niedersachsen vom 20.03.2012

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

besitzt noch keine Gesetzgebung in Bezug auf Rauchmelder

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