Der Brandschutzbeauftragte
Nach einigen gesetzlichen Bestimmungen ist ein Brandschutzbeauftragter in einem Betrieb erforderlich. Der Unternehmer ist für den
Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich.
Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen insbesondere auch instand gehalten werden, damit der Entstehung von
Schadensfeuern vorgebeugt wird. Dies gilt zum Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Sachgüter. Einen
Brandschutzbeauftragten zu benennen ist durch die vielfältigen und speziellen Aufgaben des Brandschutzes ist es für jedes
Unternehmen zweckmäßig,
Ein wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Bränden leistet gerade der betriebliche Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen
vorschlagen können. Er muss daher neben der persönlichen und auch fachmännischen Eignung besitzen.
Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er hinzuzuziehen.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Bundesländern verschieden sind, können diese
Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten
Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person
bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Aufgaben
„Der Brandschutzbeauftragte sollte den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter,
Behördenleiter) als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützen. Dabei sollte er als
sogenannte Stabsfunktion direkt dem Unternehmer/Arbeitgeber beratend zur Seite stehen. Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel
daher kein Linienvorgesetzter und nicht weisungsbefugt.
Auf Grund gleicher Aufgabenstellung in den verschiedenen Staaten ist auch die Aufgabenliste überall ähnlich. Beispielhaft beschreibt die
deutsche Aufgabenliste der vfdb 12/09-01:2009-03 eine ausschließlich beratende und koordinierende Tätigkeit eines
Brandschutzbeauftragten wie folgt:
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Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
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Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
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Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
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Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
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Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz
betreffen
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Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen,
Anmietungen und Beschaffungen
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Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
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Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
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Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und
dabei mitwirken
•
Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
•
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
•
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
•
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben
im Brandfall (Brandschutzhelfer)
•
Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
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Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
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Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
•
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
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Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
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Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
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Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
•
Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den
Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
•
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
•
Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
Pflicht zur Bestellung
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem
jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren
Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist.
Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Die Beauftragung des Brandschutzbeauftragten sollte zwischen Unternehmer und Brandschutzbeauftragtem unter Nennung des
Zuständigkeitsbereiches (Unternehmen, Werksteil, Gebäude oder Abteilung), einer Aufgabenbeschreibung und dem veranschlagten
Zeitbedarf in schriftlicher Form erfolgen. (Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von
Brandschutzbeauftragten).“
Quelle :Wikipedia
Unsere Dienstleistungen
Benötigt Ihr Brandschutzbeauftragter qualifizierte fachliche Unterstützung, so sind wir als überbetrieblicher
Brandschutzdienstleister bereit, diese Aufgaben bei Ihnen im Betrieb zu helfen.
Die BMF besitzt die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten.
Sie erfüllt die Vorgaben nach der Richtlinie der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG), da die Mitarbeiter neben der Qualifikation zum
Brandschutzbeauftragten aus Brandschutztechnikern bestehen, welche langjährige Erfahrungen aus dem aktiven Vorbeugenden
Brandschutz und dem Abwehrenden Brandschutz mitbringen.
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Wir führen bei Ihnen Brandschutz-Kontrollgänge durch.
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Wir übernehmen für Sie die jährliche Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter/innen.
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Wir überwachen für Sie die Prüftermine von brandschutztechnischen Einrichtungen nach den Prüffristen der techn. Prüfverordnung.
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Wir erstellen Ihnen die Brandschutzordnung nach E DIN 14096.
Weitere Dienstleistungen sind ebenfalls möglich.
Lehrgang “Brandschutzbeauftragter”
Ingenieurbüro Mamsch GmbH | Kirschallee 2 | 39261 Zerbst/ Anhalt