Wir bieten eine wirksame Prävention arbeitsbedingter Unfall-und Gesundheitsgefahren durch die Mithilfe bei der Durchführung bzw. Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung im vorbeugenden Brandschutz an. Dies kann einschließlich der Forderungen der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ erfolgen. TÜV geprüfte Fachkraft und Brandschutzbeauftragter unserer Firma bieten dazu ihre Hilfe an, so dass die Gefährdungsbeurteilung - Brandschutz angemessen durchgeführt werden kann. Unser Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilungen: 1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten 2. Ermitteln der Gefährdungen 3. Beurteilen der Gefährdungen 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik 5. Durchführen der Maßnahmen 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung (insbesondere Anpassung im Falle geänderter betrieblicher Gegebenheiten § 3 Arbeitsschutzgesetz) Die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 12 Arbeitsschutzgesetz zur Unterweisung

Gefährdungsbeurteilung

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