Höhere Qualität bei Rauchmeldern mit "Q"
Einheitliche Kennzeichnung von Rauchmeldern mit zuverlässiger Funktionsbereitschaft von
mindestens 10 Jahren.
Die erhöhten Qualitätskriterien und technischen Weiterentwicklungen bei Rauchmeldern innerhalb der
letzten Jahre konnten nicht mehr transparent durch ein gemeinsames Prüfzeichen am Markt dargestellt
werden. Brandschützer und Fachberater forderten daher seit langem eine Kennzeichnung für qualitativ hochwertige
Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es daher jetzt das neue "Q": ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für
Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:
•
Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
•
Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
•
Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Grundlage für das "Q" ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die
Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt.
Das neue "Q" ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604
nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert
auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.
Hintergrund
Seit 2008 dürfen zwar nur noch Rauch(warn)melder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft
sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe "EN 14604" versehen sind.
Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sondern nur, dass das derart
gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf.
Qualität bedeutet Sicherheit
Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauch(warn)melder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
•
Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
•
Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
•
Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders muß vorhanden sein.
•
Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
•
Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer von nicht mehr
als 1,3 mm Durchlass.
Rauch(warn)melder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Rauchwarnmelder,
die nicht mindestens diese Anforderungen erfüllen, sind nicht normkonform und dürfen nicht mit einem CE-Zeichen
unter Bezug auf diese Norm versehen werden.
Weitergehende Qualitätsmerkmale sind:
•
Zusätzliches Insektengitter um die Rauchkammer.
•
Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
•
Garantie mit 100%-iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
Ingenieurbüro Mamsch GmbH | Kirschallee 2 | 39261 Zerbst/ Anhalt