Rauchmelderpflicht
Rauchmelderpflicht in Sachen Anhalt
Rauchmeldergesetz seit 2009
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Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015
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Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
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Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
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Die exakte Montageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
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Landesbauordnung Sachsen Anhalt § 47 Abs.4
Rauchmelderpflicht in Niedersachsen
Rauchmeldergesetz seit 01.11.2012
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Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
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Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2015
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Pressemitteilung CDU Fraktion Niedersachsen vom 20.03.2012
Rauchmelderpflicht in Brandenburg
besitzt noch keine Gesetzgebung in Bezug auf Rauchmelder
Ingenieurbüro Mamsch GmbH | Kirschallee 2 | 39261 Zerbst/ Anhalt