Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Sachen Anhalt

Rauchmeldergesetz seit 2009 Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015 Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die exakte Montageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676 Landesbauordnung Sachsen Anhalt § 47 Abs.4

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Rauchmeldergesetz seit 01.11.2012

Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2015 Pressemitteilung CDU Fraktion Niedersachsen vom 20.03.2012

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

besitzt noch keine Gesetzgebung in Bezug auf Rauchmelder

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